Anlaßlose Totalüberwachung aller EU-Bürger!

Heute hat das Europäische Parlament unter dem Deckmantel des Kinderschutzes die anlaßlose Überwachung privater Nachrichten aller EU-Bürger legalisiert. Zustande kam die positive Zustimmung des Parlaments durch einen lächerlichen Taschenspielertrick. Denn das Vorhaben war bereits mit breiter Mehrheit abgelehnt worden. Doch es wurde einfach noch einmal abgestimmt – und zwar mußte dieses Mal eine Zweidrittelmehrheit dagegen sein. Dies wurde nicht erreicht – und die Zustimmung zur Chatkontrolle war erreicht.

Damit haben die freiheitsfeindlichen EU-Eliten der digitalen Totalüberwachung durch Big-Tech-Konzerne den roten Teppich ausgerollt.
Ab sofort wird der Bürger unter Generalverdacht gestellt. Doch ist das Vorgehen überhaupt von unserem Grundgesetz gedeckt?
Das durch das Grundgesetz in Art. 10 Abs. 1 garantierte Briefgeheimnis wird hier offen mit Füßen getreten. Dort steht: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Auch wenn schon im nächsten Absatz des Artikels eine windelweiche Aufweichung des Briefgeheimnisses nachgeschoben wurde und eine Einschränkung durch Gesetz erlaubt, ist die anlaßlose Totalüberwachung der Telekommunikation ein klarer Bruch mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, deren wesentlicher Pfeiler neben der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung eben das Briefgeheimnis ist.

Aber in der totalitären EU gelten solche Traditionen des liberalen Rechtsstaats nichts mehr.
Die EU-Bürokratie hat heute dem freien Bürger endgültig das obrigkeitsstaatliche Mißtrauen ausgesprochen und damit der freien Gesellschaft den Krieg erklärt!

Quelle:
https://www.deutschlandfunk.de/europaeisches-parlament-stimmt-erneut-ueber-chatkontrolle-ab-100.html

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